Dr.in Susanne Rolinek hielt am 29. September 2011 im Renner-Institut Salzburg einen Vortrag über „Provenienzforschung in Salzburg“. Im nachfolgenden Interview spricht sie über ihre Arbeit und über zukünftige Herausforderungen. Das Interview führte Dominik Krempler, Praktikant in der Salzburger SPÖ.

Dr.in Susanne Rolinek
Dominik Krempler: Viele Menschen können sich unter „Provenienz“ oder „Provenienzforschung“ nur sehr wenig bis gar nichts vorstellen. Mit welchen Themen beschäftigt sich dieses Forschungsfeld nun konkret und wie sind sie eigentlich auf diesen Pfad gestoßen?
Dr.in Susanne Rolinek: Provenienz an sich beschäftigt sich mit „Herkunft“, Provenienzforschung daher sinngemäß mit „Herkunftsforschung“. Das Forschungsgebiet an sich gibt es erst seit einigen Jahren in der heutigen Form. Es beschäftigt sich vor allem, aber nicht nur, mit der Aufarbeitung von während der NS-Zeit entzogenen bzw. enteigneten Objekten, egal ob Eigentums- oder Vermögenswerte. Die Zeit des Nationalsozialismus mit dessen systematischen Enteignungen und Beschlagnahmungen ist dabei natürlich von erhöhter Brisanz.
Zu meiner Person ist zu sagen, dass ich mich schon seit meiner Matura und verstärkt dann natürlich mit dem Studium mit derartigen Fragen beschäftige. Außerdem bin ich auch während meiner Forschungstätigkeit auf diesen Themenbereich gestoßen. Schließlich habe ich mich dann erfolgreich beim Museum der Moderne Salzburg beworben, da dort für die Aufarbeitung der Sammlung jemand gesucht wurde – und seit Mai 2011 bin ich als Provenienzforscherin im Salzburg Museum, welches sich zum Ziel gesetzt hat, sich mit der systematischen Aufarbeitung von potentiellen Restitutionsobjekten in ihrer Sammlung zu beschäftigen und eine Dokumentation zu erstellen.
Krempler: Seit wann ist diese Thematik eigentlich in der österreichischen Öffentlichkeit präsent bzw. gab es in dieser Hinsicht einen bestimmten Anlass, sich mit derartigen Fragestellungen zu beschäftigen?
Rolinek: Nach 1945 waren es vor allem die Alliierten, die sich mit Restitutionsfragen in Österreich beschäftigten. Danach ist diese ganze Sache mehr oder weniger im Sand verlaufen, bis dann 1998 mit der Beschlagnahmung des Bildnis „Wally“ von Egon Schiele auch eine breitere Öffentlichkeit in Österreich wieder auf diese Thematik aufmerksam wurde und heftige Debatten über NS-Raubkunst und Restitutionen auslöste. Als Folge dessen kam es dann auch zur Einführung einer Kommission für Provenienzforschung für Bundessammlungen und zur Beschlussfassung des sogenannten Kunstrückgabegesetzes auf Bundesebene.
Krempler: Welche ethnischen Gruppierungen waren in besonderem Maße von Enteignungen ihres Vermögens bzw. Eigentums betroffen und welche Rolle spielten dabei führende NS-Funktionäre in Salzburg?
Rolinek: Vor allem waren es Juden, politisch Andersdenkende, Homosexuelle, Roma und Sinti, aber auch katholischen Institutionen, wo es infolge zu umfangreichen Klösterenteignungen kam. Im Salzburger Kontext sind vor allem die NS-Funktionäre Kajetan und Josef Mühlmann und Friedrich Welz zu nennen. Kajetan Mühlmann beispielsweise hatte eine eigene „Dienststelle“ in Den Haag, die als Drehscheibe für geraubte Kunst in Europa diente, er war einer der bedeutendsten Kunsträuber der NS-Zeit.
Krempler: Wie sieht es mit der Aufarbeitung von Restitutionsfällen in Österreich bzw. Salzburg konkret aus?
Rolinek: Mit dem Bundesgesetz von 1998 („Kunstrückgabegesetz“, Anm.) und der Einsetzung einer Kommission zur Provenienzforschung kam es zu umfangreichen Untersuchungen und zur gleichzeitigen Aufarbeitung von NS-Raubkunst in den Bundessammlungen. In Salzburg wurde dann das Landesarchiv beauftragt, zu den Beständen der ehemaligen Landesgalerie (1942-1944) zu recherchieren. Zeitgleich dazu nahm auch die Forschungstätigkeit in diesem Themenkomplex zu, unter anderem mit der Aufarbeitung der Geschichte der Residenzgalerie in den Jahren 1939-1955 und der Rolle von Friedrich Welz. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen, dass das Salzburg Museum beschlossen hat, den 2002 getroffenen Landtagsbeschluss zur Restitution von „Gegenständen geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung“ anzuwenden, obwohl es als kommunales Museum dazu gar nicht verpflichtet wäre.
Krempler: Abschließend noch die Frage: Welche zukünftigen Herausforderungen in diesem Forschungsgebiet sehen Sie und in welchen Bereichen lässt die Aufarbeitung noch zu wünschen übrig?
Rolinek: Es sollten einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen (Bundesgesetz und Landtagsbeschlüsse, Anm.) sowohl für den Bund, als auch für die Länder und Kommunen geschaffen werden, damit auch die kommunalen Einrichtungen rechtlich in der Aufarbeitung erfasst sind. Zudem wäre eine Kommission für Restitutionsentscheidungen mit ExpertInnen unterschiedlicher Fachrichtungen auch in den Ländern wünschenswert, wie es ja bereits auf Bundesebene mit dem Beirat geregelt ist, der Beschlüsse fasst.
Krempler: Frau Dr.in Rolinek, ich danke für das Gespräch.